Änderungsantrag Degenfeld – Direktwahl des Präsidenten
Antragstellende: Clara Degenfeld
Redaktionell bearbeitete Antragsfassung vom 2026-09-20. Eine Entscheidung über den Antrag ist nicht dokumentiert. Ein Antragsdatum wurde nicht mitgeteilt.
Die Verfassunggebende Nationalversammlung wolle beschließen, den Entwurf der Verfassung der Navernischen Republik wie folgt zu ändern:
1. Artikel 38 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 wird gestrichen.
b) Die bisherigen Nummern 6 bis 9 werden zu den Nummern 5 bis 8.
2. Artikel 44 wird durch den folgenden Artikel 44 ersetzt:
„Artikel 44
Wahl
Wahl
(1) Der Präsident der Republik wird vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
(2) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
(3) Erreicht kein Bewerber diese Mehrheit, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.
(4) Das Nähere regelt ein Gesetz.“
3. Artikel 91 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Die erste Wahl des Präsidenten der Republik findet nach Artikel 44 spätestens sieben Tage nach dem Zusammentritt der ersten regulär gewählten Navernischen Nationalversammlung statt.“
Begründung
Das Staatsoberhaupt soll zwar keine eigenständige Regierungsmacht besitzen, seine Stellung als Vertreter der gesamten Republik jedoch unmittelbar aus dem Willen der Bevölkerung ableiten.
Redaktionelle Hinweise (RIS)
Die Änderungen der Artikel 38 und 91 sind redaktionell ergänzte Folgeänderungen zur Direktwahl. Die bisherige Siebentagesfrist wird auf den ersten Wahlgang bezogen; eine notwendige Stichwahl richtet sich nach Artikel 44.
Dieser Antrag und der Antrag Thiel zur parlamentarischen Präsidentenwahl verfolgen unterschiedliche Wahlmodelle und sind insoweit Alternativen.
Bearbeitungsgrundlage (RIS)
Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 4. Auflage 2024, Teil F, Randnummern 694 bis 699; ergänzend Teil D und Randnummer 688.