Änderungsantrag Falkenberg – Parlamentsvorbehalt für die Streitkräfte
Antragstellende: Adrian Falkenberg
Redaktionell bearbeitete Antragsfassung vom 2026-09-20. Eine Entscheidung über den Antrag ist nicht dokumentiert. Ein Antragsdatum wurde nicht mitgeteilt.
Die Verfassunggebende Nationalversammlung wolle beschließen, den Entwurf der Verfassung der Navernischen Republik wie folgt zu ändern:
Artikel 75 wird wie folgt geändert:
1. Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:
„(3) Jeder bewaffnete Einsatz der Streitkräfte außerhalb des Staatsgebietes bedarf der vorherigen Zustimmung der Nationalversammlung. Bei Gefahr im Verzug darf die Regierung vorläufig handeln; die Zustimmung der Nationalversammlung ist unverzüglich nachzuholen. Wird sie verweigert, ist der Einsatz zu beenden.“
2. Nach Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt:
„(4) Die Streitkräfte dürfen im Inneren nur zur Amtshilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen eingesetzt werden. Ein Einsatz gegen politische Versammlungen oder zur Wahrnehmung gewöhnlicher Polizeiaufgaben ist unzulässig.“
Begründung
Die Streitkräfte sollen eindeutig der parlamentarischen Ordnung untergeordnet bleiben. Zugleich muss der Staat auf unmittelbar eintretende Gefahren reagieren können.
Redaktionelle Hinweise (RIS)
Dieser Antrag bezieht sich auf die Ausgangsfassung mit drei Absätzen in Artikel 75. Werden zusätzlich die Neutralitätsregelungen Falkenbergs angenommen, erhalten diese nach dem neuen Absatz 4 die Nummern 5 und 6.
Bearbeitungsgrundlage (RIS)
Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 4. Auflage 2024, Teil F, Randnummern 694 bis 699; ergänzend Teil D und Randnummer 688.