Änderungsantrag Leuwen/Thiel – Schutz der historischen Landschaften
Antragstellende: Sophie Leuwen, Konrad Thiel
Redaktionell bearbeitete Antragsfassung vom 2026-09-20. Eine Entscheidung über den Antrag ist nicht dokumentiert. Ein Antragsdatum wurde nicht mitgeteilt.
Die Verfassunggebende Nationalversammlung wolle beschließen, den Entwurf der Verfassung der Navernischen Republik wie folgt zu ändern:
Artikel 67 wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
2. Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2 und 3 eingefügt:
„(2) Bezeichnungen, kulturelle Einrichtungen und überlieferte Symbole Imperias und Freisteins stehen unter dem Schutz der Republik.
(3) Die Anerkennung einer historischen Landschaft darf nur durch Gesetz und nach Anhörung der betroffenen Bevölkerung geändert oder aufgehoben werden.“
Begründung
Mit dem Ende ihrer Staatlichkeit sollen Imperia und Freistein nicht auch aus der kulturellen Ordnung des neuen Staates verschwinden.
Redaktionelle Hinweise (RIS)
Der bisherige Artikel 67 ist nicht in Absätze gegliedert. Seine beiden Sätze, einschließlich des Ausschlusses eigener staatlicher Hoheitsrechte, bleiben gemeinsam als Absatz 1 erhalten.
Bearbeitungsgrundlage (RIS)
Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 4. Auflage 2024, Teil F, Randnummern 694 bis 699; ergänzend Teil D und Randnummer 688.