Änderungsantrag Serrin – Unabhängigkeit der Zentralbank
Antragstellende: Jakob Serrin
Redaktionell bearbeitete Antragsfassung vom 2026-09-20. Eine Entscheidung über den Antrag ist nicht dokumentiert. Ein Antragsdatum wurde nicht mitgeteilt.
Die Verfassunggebende Nationalversammlung wolle beschließen, den Entwurf der Verfassung der Navernischen Republik wie folgt zu ändern:
1. Nach Artikel 73 wird der folgende Artikel 74 eingefügt:
„Artikel 74
Zentralbank
Zentralbank
(1) Die Republik unterhält eine unabhängige Zentralbank.
(2) Ihr vorrangiges Ziel ist die Wahrung der Geldwertstabilität.
(3) Bei der Wahrnehmung ihrer geldpolitischen Aufgaben ist sie von Weisungen der Regierung unabhängig.
(4) Das Nähere regelt ein Gesetz.“
2. Die bisherigen Artikel 74 bis 92 werden zu den Artikeln 75 bis 93.
Begründung
Nach Krieg, Währungsunsicherheit und finanzieller Belastung durch die Rechtsnachfolge soll die Geldpolitik dem unmittelbaren Zugriff der Tagespolitik entzogen werden.
Redaktionelle Hinweise (RIS)
Die Regelung wird am Ende des Teils IX „Öffentliche Finanzen“, nach Artikel 73 und vor der Überschrift des Teils X, eingeordnet.
Artikel 74 wird in den bestehenden Verfassungsteil eingefügt. Die Nummerierung gilt für diesen Antrag allein; bei gemeinsamer Annahme mehrerer Einfügungsanträge sind Nummerierung und Verweisungen zusammenzuführen.
Bearbeitungsgrundlage (RIS)
Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 4. Auflage 2024, Teil F, Randnummern 694 bis 699; ergänzend Teil D und Randnummer 688.